Internationale Rechnungslegung - Zusatzqualifikation für Bilanzbuchhalter

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Zulassungsvoraussetzungen

§ 8 der Rechtsverordnung für den Abschluss zum "Geprüften Bilanzbuchhalter IHK" vom 25. August 2009 sieht diesbezüglich Folgendes vor:

"Wer die Prüfung zum "Bilanzbuchhalter" auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt oder den anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter oder einen gleichwertigen Abschluss oder einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss einer Hochschule erworben hat, kann die Prüfung im Handlungsbereich "Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards" nach § 3 Abs. 3 Satz 1 als Zusatzqualifikation ablegen. Wurde innerhalb der letzten fünf Jahre der Grundlagenteil nach § 4 Absatz 4 Nummer 1 bis 9 abgelegt, kann dieser auf Antrag des Prüfungsteilnehmers angerechnet werden. In diesem Fall ist über das Bestehen dieser Prüfungsleistung eine Bescheinigung auszustellen. § 7 Abs. 1 gilt entsprechend."

Anmerkung: Sollten Sie Ihre "Bilanzbuchhalter"-Prüfung nach 2007 unter Zugrundelegung der aktuellen und nicht der Rechtsverordnung aus dem Jahre 1990 abgelegt haben, mussten Sie bereits die "Grundlagenklausur" zum Handlungsbereich "Internationales Rechnungswesen" absolvieren. In diesem Falle sieht § 8 der oben genannten Rechtsverordnung vor, dass zum Erwerb der in Rede stehenden Zusatzqualifikation lediglich der "Hauptteil" der Prüfung zum "Internationalen Rechnungswesen" in Gestalt einer 120-minütigen Klausur abgelegt werden muss. Die Anrechnung der "Grundlagenprüfung" erfolgt jedoch ausschließlich dann, wenn Sie diese beantragen. Andernfalls ist die Gesamtprüfung abzulegen, welche Grundlagen- und Hauptteil umfasst.

Schon seit vielen Jahren im Dienste der SOMMERHOFF-Teilnehmer tätig: Regierungsdirektor Wilfried Apitz ist eine anerkannte Koryphäe auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts.

Prüfungsinhalte

1. Einführung in die IFRS-Rechnungslegung

1.1  Bedeutung internationaler Rechnungslegungsstandards

1.2  Weiterentwicklung der Standards

1.3  Organisation und Ziele des IASB

1.4  Entwicklungsprozess von Standards und Interpretationen

1.5  Bestandteile des Jahresabschlusses nach IFRS

2.   Rahmenkonzept

2.1  Bedeutung des Rahmenkonzeptes

2.2  Zielsetzung von Jahresabschlüssen

2.3  Grundsätze der Rechnungslegung

2.3.1  Zugrundeliegende Annahmen und qualitative Anforderungen

2.3.2  Die Abschlussposten: Vermögenswerte, Schulden, Erträge & Aufwendungen

3.       Ansatz und Bewertung einzelner Bilanzposten Rahmenkonzept

3.1     Anlagevermögen

3.1.1  IAS 38 - Immaterielle Vermögenswerte

3.1.1.1  Definitions- und Ansatzkriterien

3.1.1.2  Bewertung des Vermögenswertes beim Erstansatz

3.1.1.3  Folgebewertung: Anschaffungskosten- oder Neubewertungsmodell

3.1.1.4  Wertminderungsaufwendungen & Wertaufholungen

3.1.2  IAS 16 – Sachanlagen

3.1.3  IAS 40 – Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

3.1.4  IAS 17 - Leasingverhältnisse

3.1.5  IAS 23 – Fremdkapitalkosten

3.2    Umlaufvermögen

3.2.1  IAS 2 – Vorräte

3.2.2  IAS 11 - Fertigungsaufträge

3.3     IAS 32 & 39 – Finanzinstrumente

3.3.1  Kategorien von Finanzinstrumenten

3.3.2  Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach bei Erst- & Folgebewertung

3.4     IAS 12 – Ertragsteuern: "Current and deferred taxes"

3.5     Eigenkapital und Eigenkapitalveränderungsrechnung

3.5.1  Erfolgsunwirksame Eigenkapitalveränderungen

3.5.2  Die Bilanzierung eigener Anteile

3.6     IAS 37 -  Rückstellungen

3.7     IAS 19 -  Leistungen an Arbeitnehmer – Pensionsrückstellungen

4.       IAS 7 – Kapitalflussrechnung

5.       IAS 33 – Ergebnis je Aktie – verwässertes & unverwässertes Ergebnis

6.       IFRS 8 - Geschäftssegmente

Konzernrechnungslegung

1.       Grundlagen des Konzernabschlusses und der Konzernrechnungslegung
2.       Konzernunternehmen und Konsolidierungsformen
2.1     Voll- & Quotenkonsolidierung
2.2     Equity-Bewertung
3.       Abgrenzung des Konsolidierungskreises
4.       Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
5.       Erst- & Folgekonsolidierung
6.       Zwischenerfolgseliminierung bzw. -konsolidierung

…und Vieles mehr!

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